Rechtsbereich

  • Entscheidungen zur Einleitung von rechtlichen Maßnahmen vorbereiten
  • Aufbereitung der Unterlagen für einen Rechtsstreit
  • Beteiligung an einem Verfahren nach § 43 WEG auf Antrag eines Wohnungseigentümers
  • Wahrung von Fristen und Abwendung von sonstigen Rechtsnachteilen
  • Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen (Nach vorheriger Ermächtigung durch Beschluss der Wohnungseigentümer)
  • Erledigung von Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft:
    1. Grundstücks- und baurechtlicher Art
    2. Nachbarschaftsrechtlicher Art
    3. Abgabenrechtlicher Art